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Mehr Geld aus dem Überschuss für Sport und Kultur

6. Juni 2017
Nach einem in seiner Höhe unerwartet positiven Jahresabschluss 2016 befasste sich der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug mit der Verwendung des Ertragsüberschusses. Er beliess die Auslandhilfe auf 250'000 Franken, verdoppelte die Beiträge für Sport und Kultur auf je 500'000 Franken und reduzierte den Beitrag für Zukunftsprojekte auf 250'000 Franken. Der restliche Überschuss von 18.4 Mio. Franken geht in die Steuerausgleichsreserve.
Die Stadt Zug hat ihre Jahresrechnung 2016 mit einem unerwartet hohen Überschuss von 19.9 Mio. Franken abgeschlossen. Dafür sind zwei Gründe verantwortlich: Erstens waren höhere Steuererträge bei den natürlichen Personen zu verzeichnen, dies aufgrund des Bevölkerungswachstums und höherer Einkommen bei der definitiven Veranlagung. Zweitens kam ein einmaliger Fiskalertrag bei den Firmensteuern dazu, dies infolge der Auflösung nicht mehr notwendiger Reserven. Gemäss Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements, ist es nun das Ziel, die Ergebnisse in den folgenden Jahren mit moderaten Überschüssen zu stabilisieren. Das strukturelle Defizit gehört gemäss Karl Kobelt aus heutiger Sicht der Vergangenheit an.
Der Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK), Philip C. Brunner (SVP), dankte dem Stadtrat und den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung für ihre Leistung. Er rechnete vor, dass das durchschnittliche Potenzial der Jahresergebnisse bei unveränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Programmen «Sparen und Verzichten I & II» weiterhin bei rund 12 bis 15 Mio. Franken liegen und in ausserordentlichen Jahren wie dem letzten sogar gegen 20 Mio. Franken erreichen könne.
Alle Fraktionen äusserten sich ebenfalls sehr zufrieden über das Ergebnis. Dazu sagte Othmar Keiser stellvertretend für die CVP-Fraktion: «Wir verdanken die Arbeitsmoral des städtischen Personals und der Lehrkräfte und danken allen Beteiligten inklusive der Exekutive für die Anstrengungen im letzten Jahr zugunsten der Zuger Bevölkerung». Gleichzeitig liessen einzelne Voten im Hinblick auf die Debatte über die Gewinnverwendung durchblicken, dass nicht überall Einigkeit mit den Vorschlägen des Stadtrates herrschte.
Das Jahresergebnis wollte der Stadtrat mit den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre verrechnen und zudem rund 3.75 Prozent davon für Hilfeleistungen im Ausland, für Kultur- und Sportbeiträge (je 250'000 Franken) sowie für Zukunftsprojekte (750'000 Franken) verwenden.
Die GPK beantragte dem GGR, den Betrag für Hilfeleistungen auf 250'000 Franken zu belassen, die Kultur- und Sportbeiträge auf je 500'000 Franken zu verdoppeln und den Beitrag für Zukunftsprojekte zu streichen. Verwirrung stiftete der Versand des GPK-Berichts, der als Beilage eine Offerte für ein Patronat der Stadt Zug am Eidg. Schwing- und Älplerfest (ESAF) in Zug im Jahr 2019 umfasste. GPK-Präsident Philip C. Brunner (SVP) stellte klar, dass es sich beim darin aufgeführten Beitrag an das ESAF über 750'000 Franken nicht um einen GPK-Antrag für die Überschussverwendung handle. Trotzdem wurde zuerst über diese Idee diskutiert. Gregor Bruhin präzisierte, dass es nicht um einen Beitrag, sondern um die Bildung einer Vorfinanzierung zugunsten des ESAF 2019 gehe. Dies eröffne dem Stadtrat die Möglichkeit, für den Fall eines Engagements von über 200'000 Franken dem GGR einen Bericht und Antrag zu unterbreiten. Dies lehnte Stadtpräsident Dolfi Müller im Namen des Stadtrates ab: «Es braucht keine Vorfinanzierung, es gibt bessere und direktere Wege ans Ziel. Der Delegierte der Stadt Zug für das ESAF, Stadtschreiber Martin Würmli, und ich sind schon länger im Gespräch mit dem Organisationskomitee des ESAF. Wir werden dem GGR im Herbst dieses Jahres eine entsprechende Vorlage unterbreiten.» Der Antrag der SVP, 750'000 Franken aus dem Ertragsüberschuss als Vorfinanzierung für ESAF zu verwenden, wurde dementsprechend mit 24 zu 8 Stimmen klar abgelehnt.
Viel zu reden gaben anschliessend die Vorschläge der Fraktionen für die Gewinnverwendung. Dafür waren schlussendlich acht Abstimmungen notwendig: Mit 19 gegen 15 Stimmen entschied der GGR, dem Antrag des Stadtrates und der GPK zu folgen und für die Auslandhilfe 250'000 Franken aufzuwenden. Auch für die Kultur- und Sportbeiträge übernahm der GGR den Vorschlag der GPK, dem sich der Stadtrat anschloss: Mit 30 zu 4 Stimmen wurden je 500'000 Franken gesprochen. Das flammende Votum von Stadtpräsident Dolfi Müller für die Zukunftsprojekte blieb nicht ohne Wirkung. Er zeigte auf, welche Firmen und wieviele Arbeitsplätze aufgrund des Bitcoin-Projekts bereits nach Zug gekommen sind. Der Rat reduzierte zwar den Beitrag für Zukunftsprojekte um 500'000 Franken, sprach aber schliesslich mit 22 zu 12 Stimmen einen Beitrag von 250'000 Franken. Der Ertragsüberschuss von 19.9 Mio. Franken wird nach Abzug der Überschussverwendung von 1.5 Mio. Franken mit 18.4 Mio. Franken nicht wie vom Stadtrat beantragt mit den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre verrechnet, sondern, wie von der GPK vorgeschlagen, der Steuerausgleichreserve zugewiesen. Dem entsprechenden Antrag der GPK und der CVP-Fraktion folgten 19 Ratsmitglieder

Resultat: Nach 2 ¾ Stunden Beratung wurden die Jahresrechnung und der Jahresbericht in der Schlussabstimmung einstimmig genehmigt.

Bericht und Antrag des Stadtrats
Bericht und Antrag der RPK


Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen; 1. Lesung
Am 1. Oktober 2013 ist das Kantonale Übertretungsstrafgesetz in Kraft getreten. Seither kann gemeindliches Strafrecht ausschliesslich nach allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen durchgesetzt werden. In der Stadt Zug fehlt ein solches für die Benützung des öffentlichen Grundes. Die bisher geltenden Richtlinien waren nach dem Inkrafttreten des Übertretungsstrafgesetzes nicht mehr allgemeinverbindlich durchsetzbar. Mit Bericht und Antrag vom 29. November 2016 legte der Stadtrat den Entwurf des neuen Reglements über die Benützung der öffentlichen Anlagen dem Grossen Gemeinderat vor. Wichtige Vorarbeiten leistete dazu die Arbeitsgruppe «Koordination Öffentlicher Raum» in Zusammenarbeit mit Fachleuten der Hochschule Luzern. Sie erarbeitete Benutzerordnungen und «Bespielungspläne» für verschiedene öffentliche Plätze und Anlagen. Eine 7-köpfige Spezialkommission des Grossen Gemeinderats unter dem Präsidium von Rainer Leemann (FDP) befasste sich an zwei Sitzungen mit dem Entwurf des Reglements.
Schon in seinem Eintretensvotum stellte Gregor Bruhin (SVP) klar, dass die SVP-Fraktion mit dem vorliegenden Entwurf gar nicht einverstanden war: «Das neue Reglement bringt uns eine Fülle von Verboten und Einschränkungen, die dem Stadtrat weitgehende Kompetenzen geben. Das wollen wir nicht. Rote Linien sind für uns Hundeverbote und Leinenpflicht wie auch Reitverbote.» Er stellte ein Referendum in Sicht, falls das Reglement unverändert bleibe. Die übrigen Fraktionen standen dem Reglement weitgehend positiv gegenüber: es entspreche übergeordnetem Recht und schaffe Rechtssicherheit.
Trotz dieser vermeintlichen Einigkeit wurde in der anschliessenden Debatte um einzelne Bestimmungen hat gerungen. Mehrheitlich einig war man sich, dass die Belebung der öffentlichen Anlagen in der Stadt Zug nicht allein durch öffentliche, sondern auch private Veranstaltungen ermöglicht werden soll. Die weitere Debatte glich zeitweise mehr einer Diskussion zwischen Hundeexperten. Immer wieder wurde an den gesunden Menschenverstand appelliert. Grund waren die im Reglement vorgesehenen Benützungseinschränkungen öffentlicher Anlagen in Form von Hundeverboten bzw. einer Leinenpflicht für Hunde. Der Rat sprach sich schliesslich dafür aus, dass dafür «Kann»-Bestimmungen mit einer zeitlichen bzw. örtlichen Beschränkung ausreichend sein sollen.
Die Spezialkommission schlug vor, den Paragrafen für ein Alkoholverbot in einzelnen öffentlichen Anlagen durch ein Verbot für gläserne Behältnisse zu ersetzen. Stadtrat Urs Raschle ging das von der Kommission vorgeschlagene Glasverbot zu wenig weit, um Littering, Sachbeschädigungen und Schlägereien verhindern zu können. Dazu brauche es nach wie vor repressive Massnahmen und die Möglichkeit, für einzelne öffentliche Anlagen zeitlich oder saisonal beschränkt ein Alkoholverbot zu erlassen. Mit Stichentscheid des Präsidenten wird die Kommission im Hinblick auf die zweite Lesung des Reglements einen neuen Vorschlag mit einem Glas- und Alkoholverbot erarbeiten.

Resultat: Nach 2 ¼ Stunden Beratung wird das Reglement im Hinblick auf die 2. Lesung der Spezialkommission zur Überarbeitung zurückgegeben.

Bericht und Antrag des Stadtrats


Erwerb von 44 Pflegebetten im Neubau Pflegezentrum II, Baar; Investitionsbeitrag; Schlussabrechnung
Mit einem Ja-Stimmenanteil von 88% stimmten die Stimmberechtigten der Stadt Zug
am 11. März 2012 dem Investitionsbeitrag von CHF 19.3 Mio. für die Nutzung von 44 Pflegebetten im Pflegezentrum II in Baar zu. Der Baustart erfolgte im Mai 2014, die Eröffnung im August 2016. Während der Bauphase verlangsamte sich die Nachfrage nach Pflegebetten. Von diesem Umstand ist auch die Gemeinde Baar betroffen. Die Stadt Zug konnte mit Eröffnung des Pflegezentrums nur 25 Betten belegen. Die Gemeinde Baar und die Stadt Zug haben ein Belegungskonzept erarbeitet, welches mit der Eröffnung eine bloss
teilweise Inbetriebnahme (2 Abteilungen/Etagen mit je 20 Betten) vorsah. Die Inbetriebnahme der weiteren zwei Abteilungen wird jährlich überprüft.
Der Kredit wurde um rund CHF 1'345'000.00 (+ 2.7%) leicht überschritten. Die Abweichung
entstand aufgrund neuer behördlicher Auflagen zu Grundwasserschutz und Brandschutz, durch bauliche Anpassungen zum bestehenden Pflegezentrum I, durch den Einbau einer Kindertagesstätte im Neubau (Erdgeschoss), durch juristischen und personellen Mehraufwand infolge von Einsprachen sowie durch Qualitätsverbesserungen während der Bauzeit. Die Kreditabweichung hat keinen Einfluss auf den pauschalen Investitionsbeitrag der Stadt Zug.

Resultat: Die Schlussabrechnung wurde mit 32 Ja-Stimmen genehmigt.

Bericht und Antrag des Stadtrats
Bericht und Antrag der GPK


Aus zeitlichen Gründen wurden die folgenden Geschäfte auf die nächste Sitzung verschoben:

Interpellation Stefan W. Huber und David Meyer, beide glp, vom 3. Februar 2017: Wie sieht die Zukunft der Liegenschaft Rötelberg aus?

Antwort des Stadtrats

Interpellation Philip C. Brunner und Jürg Messmer, SVP, vom 10. Februar 2017 zur Aufhebung von Parkplätzen am unteren Postplatz und im Perimeter des Postplatzes – 10 Jahre nach überparteilichem Volksreferendum

Antwort des Stadtrats


Zug, 6. Juni 2017

Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Janine Müller, Mitarbeiterin Kommunikation

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