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Grabenstrasse: Tempo-30-Versuch läuft
Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. Februar 2016 ist der Kanton Zug verpflichtet,
«die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmemission an der Grabenstrasse vertieft zu untersuchen». Im Speziellen fordert das Bundesgericht, das Lärmminderungspotenzial von Tempo 30 entlang dieser Strasse detailliert, insbesondere für den Nachtzeitraum, zu untersuchen.
Baudirektion des Kantons Zug