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Grabenstrasse: Tempo-30-Versuch läuft

19. Juni 2017
Ab jetzt gilt während der Versuchsphase auf der Grabenstrasse in Zug Tempo 30. In einem ersten Schritt wurde während den letzten Wochen der Ist-Zustand bei Tempo 50 km/h dokumentiert. Jetzt wird die Lärmbelastung bei Tempo 30 gemessen. Hinweistafeln und die Tempo-30-Signalisation auf der Strasse informieren alle Verkehrsteilnehmer über den Versuch.
Ende Mai 2017 hat die Baudirektion den Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse gestartet. Das kantonale Tiefbauamt hat mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Ist-Zustand, das heisst die Lärmbelastung, mit Tempo 50 km/h dokumentiert. Jetzt wird bei Tempo 30 km/h auf der Grabenstrasse gemessen. Der Versuch wird bis Ende Oktober 2017 dauern. Während der Versuchsdauer werden auch Videoaufnahmen (mit der Datenschutzbeauftragten abgesprochen) gemacht. Die Auswertung der Resultate des Tempo-30-Versuchs sollte bis März 2018 vorliegen.

Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. Februar 2016 ist der Kanton Zug verpflichtet,
«die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmemission an der Grabenstrasse vertieft zu untersuchen». Im Speziellen fordert das Bundesgericht, das Lärmminderungspotenzial von Tempo 30 entlang dieser Strasse detailliert, insbesondere für den Nachtzeitraum, zu untersuchen.


Baudirektion des Kantons Zug
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