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Per Einkaufsliste zur Anlassbewilligung

30. Juni 2017
Die Bewilligungsverfahren für Veranstaltungen in der Stadt Zug werden vereinfacht. Neue benutzerfreundliche Gesuchsformulare minimieren den Aufwand für Veranstalter und führen zu mehr Transparenz, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Geplante Anlässe müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben von der städtischen Bewilligungsbehörde überprüft werden, damit Interessen von Veranstaltenden, Publikum und Anwohnern berücksichtigt werden können. Diesen Prozess zu vereinfachen, ersuchte Rainer Leemann für die FDP-Fraktion mit dem Postulat «Mehr Belebung dank weniger Bürokratie». Mit den nun geschaffenen, benutzerfreundlichen Gesuchsformularen wird dies erreicht. Organisatoren wählen ähnlich einer Einkaufsliste ihre Bedürfnisse aus und werden dann durch den Gesuchsprozess geführt. Somit werden nur Angaben erfragt, die für den individuellen Bewilligungsprozess nötig sind.

Die Daten auf dem Gesuchsformular können jederzeit zwischengespeichert und weiterbearbeitet und bei wiederkehrenden Veranstaltungen abgespeichert und jährlich neu geladen werden. Somit wird der Aufwand für Organisatoren nach einer erstmaligen Erfassung markant reduziert.

Ähnliche Formulare sind für Baubewilligungen des Baudepartements der Stadt Zug und auf diversen kantonalen Stellen und in anderen Gemeinden bereits im Gebrauch. Für den zuständigen Stadtrat Urs Raschle ist klar, dass damit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Bewilligungsprozesses erreicht wird, dies einerseits seitens Veranstalter, aber auch seitens Bewilligungsbehörden und er meint «hätte es dieses Tool schon gegeben, als ich für Zug Tourismus die 1. August-Feier organisieren durfte, hätte ich es bestimmt benützt».

Da je nach Konzept der Veranstaltung unterschiedliche rechtliche Grundlagen zur Anwendung kommen und einzelne Anlässe zusätzliche Bewilligungen von kantonalen Stellen benötigen, muss die Bewilligungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben für jedes Gesuch prüfen. Es wird demnach auch künftig nicht möglich sein, den Bewilligungsprozess auf die reine Information an die Verwaltung zu reduzieren.

Weitere Informationen und die Gesuchsformulare finden Sie unter:
www.stadtzug.ch/bewilligung-veranstaltungen
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