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Abstimmungsbroschüre «Hochhausreglement» erschienen

12. Oktober 2017
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Aktuell stehen in der Stadt Zug über 50 Hochhäuser. Sie stammen mehrheitlich aus den 1960er und 1970er Jahren. Der Bau von Hochhäusern ist bis heute jedoch nicht klar geregelt. Es existieren nur einzelne Vorschriften im kantonalen Richtplan, im Hochhausleitbild und der Bauordnung der Stadt Zug. Für die Rechts- und Planungssicherheit in der Stadt Zug ist es von Bedeutung, für den Bau von Hochhäusern grundeigentümerverbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies erfolgt mit dem vorliegenden Reglement.

Das Hochhausreglement basiert auf umfangreichen Vorarbeiten, welche bis ins Jahr 2002 zurückreichen. Das Reglement legt fest, in welchen Gebieten der Stadt in Zukunft wie hoch gebaut werden kann. Es handelt es sich ausschliesslich um Areale innerhalb der Verdichtungsgebiete. Damit wird der klare Entscheid der Zuger Bevölkerung gegen eine weitere Zersiedelung der Landschaft aus dem Jahr 2013 umgesetzt und die verdichtete Entwicklung der Stadt Zug in einem klar begrenzten Rahmen abgewickelt. Heute sind Hochhäuser grundsätzlich auf dem gesamten Stadtgebiet zulässig – ausser zwischen den SBB-Gleisen und dem Seeufer. Mit dem neuen Reglement werden zudem die Anforderungen an Hochhäuser definiert und nachbarrechtliche Beeinträchtigungen geregelt. Auch die Verfahrensabläufe sind klar umschrieben. Jedes Hochhaus bedingt einen Bebauungsplan, welcher dem Grossen Gemeinderat zu unterbreiten ist und dem fakultativen Referendum untersteht.

Der Grosse Gemeinderat hat das Hochhausreglement in der Schlussabstimmung mit 22 zu 14 befürwortet und mit 14 Stimmen das Behördenreferendum beschlossen. Deshalb wird eine Urnenabstimmung durchgeführt. Wir empfehlen Ihnen, der Vorlage zuzustimmen.

Der Stadtrat von Zug

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Abstimmungsbroschure «Hochhausreglement» Download 0 Abstimmungsbroschure «Hochhausreglement»
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