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Hochhausreglement wird angenommen

26. November 2017
Die Stimmberechtigten der Stadt Zug haben mit einem Ja-Anteil von 56,4 Prozent dem Hochhausreglement zugestimmt. Damit wird der Bau von Hochhäusern in der Stadt Zug nur noch in klar begrenzten Zonen möglich. Die Stimmbeteiligung lag bei 44 Prozent.
Die Stimmberechtigten der Stadt Zug haben dem «Reglement über die Planung und Erstellung von Hochhäusern» deutlich zugestimmt: 4121 Personen legten in Ja in die Urne, 3182 waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei respektablen 44 Prozent. Stadtratsvizepräsident André Wicki nahm das Ergebnis denn auch mit grosser Freude zur Kenntnis: «Mit der deutlichen Annahme des Reglements hat sich die Stadt Zug für die Zukunft entschieden. Die Zugerinnen und Zuger haben erkannt, dass man vorausschauen muss.» Das Bevölkerungswachstum sei Tatsache und mit dem Hochhausreglement habe man die Basis zu einer umsichtigen und intelligenten Entwicklung gelegt.

Planungs- und Rechtssicherheit
Mit Genugtuung wurde das positive Abstimmungsergebnis vom Pro-Komitee zur Kenntnis genommen: «Das Hochhausreglement ist vernünftig und ein für die Schweiz beispielhaftes Planungsinstrument», äusserte sich Gregor Bruhin (SVP) im Namen des Komitees: «Zum ersten Mal ist klar definiert, in welchen Zonen in Zug künftig in die Höhe gebaut werden kann. Das sorgt für Planungs- und Rechtssicherheit.»
Enttäuscht war dagegen Willi Vollenweider (parteilos), der an der Medienkonferenz des Stadtrats für das Contra-Komitee sprach: «Das Reglement wird für eine starke Bautätigkeit in der Stadt sorgen. Aber niemand hat bis heute die Folgen für den Ausbau der Infrastruktur wie Strassen oder Bildung untersucht. Berappen müssen dies die Steuerzahlenden». Er forderte den Stadtrat auf, entsprechende Konzepte auszuarbeiten.

Hochhäuser in Verdichtungsgebieten
Der Bau der heute rund 50 Hochhäuser in der Stadt Zug basiert vor allem auf dem Hochhausleitbild sowie einzelnen Bestimmungen des kantonalen Richtplans und der städtischen Bauordnung. Das neue Hochhausleitbild regelt unter anderem folgende Punkte:
  • Hochhäusern dürfen nur in Verdichtungsgebieten rund um den Bahnhof, entlang der Baarerstrasse und der äusseren Lorzenallmend gebaut werden.
  • Die qualitativen Anforderungen an den Bau von Hochhäusern sind hoch und werden über architektonische Konkurrenzverfahren und qualifizierte Wettbewerbe sichergestellt. Das gilt im Besonderen für Hochhäuser zwischen 60 und 80 Metern.
  • Besondere Qualitätsansprüche gelten auch für die Vernetzung mit Grün- und Naherholungsgebieten, an die Freiräume sowie an den Verkehr.

Die ersten Vorarbeiten für das Hochhausreglement gehen auf das Jahr 2002 zurück. Der Grosse Gemeinderat stimmte dem Reglement am 29. August 2017 mit 22 zu 14 Stimmen zu.


Übersicht Abstimmung Hochhausreglement
Stimmberechtigte: 16 674
Eingereichte Stimmzettel: 7331
Leere Stimmzettel: 25
Ungültige Stimmzettel: 3
In Betracht fallende Stimmzettel: 7303

Gültige Ja-Stimmzettel: 4121 (56,4 %)
Gültige Nein-Stimmzettel: 3182 (43,6 %)

Stimmbeteiligung: 44 %
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