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Städtische Abstimmung: Parkplatz-Initiative deutlich angenommen

10. Juni 2018
Mit einem Ja-Anteil von 58.1 Prozent haben die Stimmberechtigten der Stadt Zug die Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt» angenommen. Die Initiative beauftragt den Stadtrat, den Bebauungsplan Post so abzuändern, dass die gemäss Bebauungsplan aufzuhebenden oberirdischen Parkplätze, insgesamt 42, im Bereich der Altstadt – ausser auf dem oberen Postplatz – erhalten bleiben.

Stadtpräsident Dolfi Müller bedauerte den Ausgang dieser Abstimmung, zeigte jedoch Verständnis für den Volkswillen: «Die Post wie auch die Läden der Zuger Altstadt sind den Menschen ans Herz gewachsen. Die Post ist unwiderruflich weggezogen. Mit ihrem Votum zeigt sich eine Mehrheit der Zuger Stimmberechtigten solidarisch mit den Läden in der Altstadt.» Ob sich mit den oberirdischen Parkplätzen der eingesetzte Strukturwandel aufhalten lasse, bezweifelte Dolfi Müller. Dazu bedürfe es anderer Wege.

Felix Kalt vom Pro-Komitee zeigte sich glücklich über die gewonnene Abstimmung. Die Stimmberechtigten hätten für den Erhalt der Parkplätze und das Überleben der Altstadtgeschäfte ein deutliches Zeichen gesetzt. Die oberirdischen Parkplätze seien eine von vielen Massnahmen, um dem Gewerbe in der Altstadt zu helfen. Vom Stadtrat forderte Felix Kalt eine rasche Umsetzung des Volkswillens.

Enttäuscht über das deutliche Resultat zeigte sich Astrid Estermann vom Nein-Komitee und bedauerte den Umstand, dass der Kompromiss vor zehn Jahren nicht Realität geworden sei. Damals habe sich das Stimmvolk für 100 neue unterirdische Parkplätzen und für die Aufhebung von 60 oberirdischen Parkplätzen ausgesprochen. Damals sei die Schaffung eines lebendigen Postplatzes im Zentrum gestanden, was jetzt leider nicht geschehen werde. Offensichtlich sei es nicht gelungen, die Vision eines modernen Postplatzes aufzuzeigen.

Wie geht es weiter?
Der Stadtrat wird nun den Bebauungsplan so rasch als möglich anpassen und dem Kanton zur Vorprüfung einreichen. Allerdings ist diese Anpassung ein langwieriger Prozess. Bis zur Rechtskraft des angepassten Bebauungsplans könnten Jahre vergehen: Der politische Prozess verlangt eine zweifache Beratung in der Bau- und Planungskommission sowie eine zweifache Lesung im Grossen Gemeinderat. Anschliessend bleibt eine Verwaltungsbeschwerde an den Regierungsrat, das Verwaltungsgericht und schliesslich an das Bundesgericht möglich. Ein solches Verfahren ist nicht auszuschliessen. Der geänderte Bebauungsplan könnte für die Betriebsgesellschaft der Pensionskasse Stadt Zug und der WWZ einschneidende finanzielle Folgen haben. Zudem lässt sich nun die im ursprünglichen Bebauungsplan geforderte Aufwertung des unteren Postplatzes und der Umgebung im Zusammenhang mit der verdichteten Bauweise nicht realisieren. Für die Dauer des gesamten politischen und rechtlichen Verfahrens bleibt weiterhin der 2008 beschlossene Bebauungsplan massgebend. Dies hat zur Folge, dass die zur Diskussion stehenden 42 Parkplätze spätestens am 27. April 2019 aufgehoben werden müssen, wenn der geänderte Bebauungsplan zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig ist.


Übersicht Abstimmung Volksinitiative «Ja zu Gewerbe und Läden in der Altstadt»
Stimmberechtigte: 16'684
Eingereichte Stimmzettel: 8357
Leere Stimmzettel: 54
Ungültige Stimmzettel: 2
In Betracht fallende Stimmzettel: 8301

Gültige Ja-Stimmzettel: 4821 (58.1 %)
Gültige Nein-Stimmzettel: 3480 (41.9 %)

Stimmbeteiligung: 50.1 %


Dieter Müller, Leiter Kommunikation
Thomas Gretener, Kommunikationsbeauftragter

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