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Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten Stadtverwaltung:
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Waldbrandrisiko - höchste Gefahrenstufe im Kanton Zug
Die anhaltende Trockenheit und heissen Temperaturen führen zu Dürren im Wald und in Sied-lungsgebieten. Grossflächige Wald- und Flurbrände mit erheblichem Schadenpotential sind möglich. Jeglicher Umgang mit Feuer im Freien ist darum zwingend zu vermeiden. Das Ende Juli durch die Behörden erlassene Feuerverbot gilt bis auf weiteres und muss konsequent ein-gehalten werden.
Es ist bis auf Widerruf verboten, im Freien, das heisst auch innerhalb des Siedlungsgebietes, Feuer zu entfachen. Das Verbot beinhaltet insbesondere das Grillieren an Feuerstellen und Feuerschalen und auf Einweggrills, das Abbrennen von Feuerwerken sowie das Steigenlassen von Heissluftballons und Himmelslaternen, welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Weiter ist es verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer weg-zuwerfen. Ausgenommen vom Verbot ist einzig das beaufsichtigte Grillieren auf Terrassen oder auf Balkonen mit Gasgrills.
Die Gebäudeversicherung Zug und das Amt für Wald und Wild werden das Feuerverbot erst aufheben, wenn beträchtliche Niederschläge gefallen sind und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Die Bevölkerung wird über die Aufhebung des Feuerverbotes informiert.
Gebäudeversicherung Zug Diektion des Innern
Abteilung Feuerwehr Amt für Wald und Wild