Kopfzeile

close

Kontaktdaten

Stadtverwaltung Zug
Stadthaus
Gubelstrasse 22
6301 Zug
Map

Öffnungszeiten Stadtverwaltung:

Montag bis Freitag

08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr

Inhalt

Inhalt

Öffentlicherklärung

22. Juni 2018

Beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, am Auskunftsschalter im Erdgeschoss, liegen ab Freitag, 22. Juni 2018, bis und mit Mittwoch, 11. Juli 2018, jeweils von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, die folgenden Unterlagen auf:

  • Stadtratsbeschluss Nr. 301.18 vom 5. Juni 2018 betreffend Erschliessungsplanung: Verlängerung Strasse Feldpark sowie Fussweg entlang der Feldstrasse; Öffentlicherklärung

  • Plan zur Öffentlicherklärung Feldpark vom 18. Oktober 2017, M. 1:1000

Gestützt auf § 4 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW, BGS 751.14) hat der Stadtrat von Zug mit Beschluss Nr. 301.18 vom 5. Juni 2018 folgende Öffentlicherklärung beschlossen:

Das Teilstück der Strasse Feldpark wird als öffentliche Strasse kombiniert mit einem öffentlichen Fussweg und das Teilstück des Fussweges entlang der Feldstrasse als öffentlicher Fussweg mit Notzufahrt für die Wohnüberbauung auf GS 4771 gemäss Plan zur Öffentlicherklärung Feldpark vom 18. Oktober 2017 öffentlich erklärt.

Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Zeitgleich liegen beim Baudepartement der Stadt Zug die folgenden Unterlagen auf:

  • Beschluss der Baudirektion Nr. 52710 vom 29. Mai 2018 betreffend Öffentlicherklärung der Verlängerung der Strasse Feldpark sowie des Fusswegs entlang der Feldstrasse auf dem Grundstück 4771, Zug

  • Plan zur Öffentlicherklärung Feldpark vom 18. Oktober 2017

Gestützt auf § 2 Abs. 2, § 4 und § 5 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14), auf Anhang 2 GSW (BGS 751.14-A2), auf § 7 Abs. 1 Ziff. 5 der Delegationsverordnung vom 28. November 2017 (DeIV; BGS 153.3) sowie auf die Teilkarte V9: Radstreckennetz des kantonalen Richtplans vom 1. September 1988 (Richtplankarte; BGS 711.32), hat die Baudirektion die Verlängerung der Strasse Feldpark sowie des Fusswegs entlang der Feldstrasse auf dem Grundstück 4771, Zug, für öffentlich erklärt.

Gegen diesen Beschluss kann während der öffentlichen Auflage bei der Baudirektion des Kantons Zug, Aabachstrasse 5/Postfach, 6301 Zug, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einspracheschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Zug, 22. Juni 2018

Baudepartement Stadt Zug

Auf Social Media teilen