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Öffentlicherklärung Hasenbüelweg und Gimenenstrasse

28. September 2018

Öffentlicherklärung Hasenbüelweg und Gimenenstrasse

Beim Baudepartement der Stadt Zug, St.-Oswalds-Gasse 20, am Auskunftsschalter im Erdgeschoss, liegen ab Freitag, 28. September 2018, bis und mit Mittwoch, 17. Oktober 2018, jeweils von Montag bis Freitag, von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr, die folgenden Unterlagen auf:

  • Stadtratsbeschluss Nr. 435.18 vom 14. August 2018 über die Öffentlicherklärung Hasenbüelweg und Gimenenstrasse

  • Plan zur Öffentlicherklärung Hasenbüelweg/Gimenenstrasse vom 3. August 2018

Gestützt auf § 4 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW, BGS 751.14) hat der Stadtrat von Zug mit Beschluss Nr. 435.18 vom 14. August 2018 folgende Öffentlicherklärung beschlossen:

Der Hasenbüelweg sowie die Gimenenstrasse werden gemäss Plan zur Öffentlicherklärung Hasenbüelweg/Gimenenstrasse vom 3. August 2018 und den Erwägungen zur Nutzung mit Fahrzeugen und für Fussgänger öffentlich erklärt.

Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Stadtrat von Zug, Postfach 1258, 6301 Zug, erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Zug, 28. September 2018     Baudepartement Stadt Zug

 

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